31.Mai 2016

Der Bundestag sollte sich nicht von Armeniern verleiten lassen

Der Bundestag wird am 2. Juni über angeblichen "Völkermord an Armeniern" abstimmen. Diese Abstimmung ist bedauerlicherweise in krasser Einseitigkeit befangen. Aus dem riesigen Spektrum von Dokumenten und Publikationen wird lediglich die armenische Sicht der Ereignisse dargelegt. Völlig ignoriert blieb, weshalb es überhaupt zu einer Umsiedlung von Armeniern im Osten der Türkei kam: deshalb nämlich, weil bewaffnete armenische Aufständische auf der Seite der russischen Armee gegen die osmanische Armee kämpften  und gemeinsam mit den Invasoren an der muslimischen Bevölkerung jener Gegend Massaker verübten.
Die in Rede stehende Umsiedlung armenischer Bevölkerungsgruppe war Reaktion des an
mindestens 4 Fronten im Krieg stehenden Osmanischen Reiches.

Dazu hier Näheres:

Die in den Westen gelangten Informationen über dieses Kriegsgeschehen stammen im Wesentlichen aus armenischen Quellen oder von "Gewährsleuten" wie dem US-Botschafter Morgenthau, die nichts von den - vielleicht noch größeren - Leiden wussten (oder wissen wollten?), welche die muslimische Bevölkerung im russisch-armenischen Zugriffsbereich zu erdulden hatte. Die meisten Proteste westlicher Parlamente gegen den "Völkermord an Armeniern" fußen auf dem "Blaubuch" "Die Behandlung der Armenier im Osmanischen Reich 1915 - 1916", verfasst von James Bryce und Arnold Toynbee, herausgegeben in der Blaubuch-Serie des britischen Parlaments.  Es gilt seit seinem Erscheinen 1916 als Quelle für die Völkermord-Behauptung. Hierzu muss man freilich wissen, dass Arnold Toynbee dieses "Blaubuch"  in seinem 1922 erschienenen Werk "Fragen des Westens: Griechenland und die Türkei"  auf Seite 50  als "Propaganda" bezeichnet; es baue auf erfundenen und gefälschten Dokumenten auf, veröffentlicht vom Wellington House, Englands Produktionsstätte für Kriegspropaganda. Auf der Rückseite der im Jahr 2000 erschienenen Neuauflage dieses Buches  stellt der Verfasser denn auch fest: "Die Regierung des Vereinigten Königreichs weigert sich heute, den armenischen Völkermord anzuerkennen; das Beweismaterial ist ungenügend, und es liegt nicht in ihrer Verantwortung, die Geschehnisse vor 95 Jahren nachzuprüfen und dementsprechende Erklärungen abzugeben."

Und überzeugender noch wird die Behauptung vom "Völkermord an den Armeniern" widerlegt durch Dokumente in türkischen Archiven aus osmanischer Zeit. Sie weisen nach, dass - im Gegenteil - mehr als 500.000 Türken/Muslime den armenischen Militäreinheiten und Guerilleros zum Opfer fielen. Es handelt sich um eine ethnische Säuberung in Ostanatolien mit dem Ziel, dort eine armenische Bevölkerungsmehrheit herzustellen  (ein freilich irreales Ziel: Selbst in den von den meisten Armeniern bewohnten Gebieten Ostanatoliens betrug ihr Bevölkerungsanteil höchstens ein Fünftel der Bewohner).
Kurzum: Die Armenier waren "de facto kriegsführend", mit einer Streitmacht von 200.000 Mann, wie einer ihrer Hauptanführer (Boghos Nubar) in einem Brief vom 30. Januar 1919 an "The Times of London" offen zugab. (Er bestätigte diesen Status mehrmals). Und 1923 erklärte der erste Ministerpräsident von Armenien, Hovannes Katschanouni: "Im Herbst 1914 wurden Gruppen armenischer Freiwilliger gegründet, die gegen die Türken kämpften". Sie führten Krieg gegen den nunmehr "kranken Mann am Bosporus", ein Land, das auch ihr Land war, in dem sie für 6 Jahrhunderte im Wohlstand gelebt hatten.
Mit dem weiteren Eindringen Russlands in Ostanatolien steigerte sich die armenische Zusammenarbeit mit diesem Feind des Osmanischen Reiches dramatisch. Die armenische Guerilla schnitt Nachschublinien ab und bedrohte ernsthaft die Nachhut der osmanischen Armee. Armenische Banden massakrierten, während sie ungeduldig auf das Heranrücken der russischen Armee warteten, Türken in der Provinz Van.  "Goshnak", eine der beiden damaligen armenisch-amerikanischen Zeitungen, berichtete triumphierend am 24. Mai 1915: "Nur 1500 Türken blieben übrig in Van." Der Rest war niedergemetzelt worden.

Die Antwort der osmanischen Regierung war die Umsiedlung ihrer armenischen Bürger, die im Zielgebiet der russischen Invasion lebten. Auch andere Landstriche, in denen die Gefahr der Störung osmanischer Abwehrbemühungen bestand, wurden geräumt.

Die Umsiedlungsaktion lief freilich nicht reibungslos ab, viele, allzu viele Menschen kamen in der Tat dabei ums Leben. Doch ist hier das Besondere der Umstände zu berücksichtigen, die
Kriegsatmosphäre, der aufgestaute Hass gegen jene, die dem eigenen Land in den Rücken gefallen waren, der Mangel an zweckdienlichen Hilfsmitteln, auch die Unerfahrenheit der Begleiteinheiten.

Aber trotz der Bedrohung der Existenz der Türkei bestand während der gesamten Durchführung der Umsiedlung niemals auch nur die geringste Absicht, systematisch zu töten oder zu zerstören. (Anders hielten es wohl die Deutschen im Falle der Hereros, die Engländer im Falle der Buren, die Amerikaner im Falle der letzten Indianer). Im Gegenteil: Die osmanischen Archive, längst für uneingeschränkte Untersuchungen geöffnet, enthalten Dokumente über Anweisungen an Gouverneure, Offiziere und weitere Beamte über die korrekte Durchführung des Umsiedlungsprogramms (Sicherheit und Schutz von Leben und Besitztum der Armenier). 1397 Personen aus Militär und Zivilbevölkerung wurden von Kriegsgerichten und Tribunalen in verschiedenen Teilen des Landes verhört, da sie die Befehle, die von der Regierung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Umsiedlung gegeben worden waren, nicht ausgeführt hatten. Die Hauptschuldigen wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Und von 1919 bis 1921 fand unter englischer Federführung der "Prozess von Malta" statt (gewissermaßen Vorläufer und zugleich Gegenstück zu den "Nürnberger Prozessen" nach dem Zweiten Weltkrieg), in dem 144 hochrangige Osmanen in Sachen "Armenier-Umsiedlung" angeklagt waren. Nichts von der Kriegspropaganda der Alliierten hielt vor dem Tribunal stand.
Weder konnten die Dokumente aus Archiven der USA als juristisches Beweismaterial dienen noch konnte anderes Inkriminierendes als Beweisstück herangezogen werden. Kein Beweis bedeutete = kein Prozess. Jeder einzelne Türke wurde freigesprochen. 

Gegen "Völkermord" an den Armeniern hatte ja auch bereits während des Ersten Weltkrieges gesprochen,  dass der armenische Bevölkerungsanteil Istanbuls und überhaupt aller westtürkischen Städte wie Izmir und Edirne sicher und sorglos leben konnte - dass hochrangige armenische Beamte in der osmanischen Verwaltung  ihre Arbeit verrichteten - dass armenische Sanitäreinheiten, Transport- und Verpflegungskommandos an den verschiedenen Fronten dienten. Und viele armenische Soldaten, die Seite an Seite mit ihren türkischen Kameraden kämpften, verloren auf den Schlachtfeldern von Gallipoli und Sarikamish ihr Leben.

Worauf basiert nun die Anklage auf "Völkermord", wenn es keine Beweise gibt?

Wenn Armenien  keine Scheu hat, mit der Vergangenheit konfrontiert zu werden, könnte eine Untersuchungskommission gebildet werden, ein Komitee von türkischen und armenischen Historikern, dazu neutralen Vertretern einer internationalen Kommission, zum Beispiel der UNESCO, in der Funktion eines Notars.  
Gleichzeitig sollte Armenien, so wie die Türkei seit langem, seine Archive freigeben. (Wir fürchten allerdings, dass die armenische Seite die wichtigsten, die sie belastenden Dokumente längst "in Sicherheit" gebracht hat).


Angesichts ihres kühlen Schweigens bleibt die Kernfrage offen: Sind die Armenier bereit, der Wahrheit ins Auge zu schauen?

Mit dieser Frage appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, sich nicht von Armeniern verleiten zu lassen…

Dursun ATILGAN
Präsident der "Föderation der Vereinigungen zur Förderung
des Gedankenguts Atatürks in Europa
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